Allgemeine Geschäftsbedingungen – SPOBIS Jobs
 Stand: Januar 2023 

1. Geltungsbereich 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen der SPOBIS GmbH, Theodorstraße 42-90 (Haus 11), 22761 Hamburg („SPOBIS“) und Kunden („Kunde“) betreffend die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und sonstigen werblichen Inhalten („Kundeninhalte“) durch SPOBIS online über das SPOBIS Jobportal „SPOBIS Jobs“ („Portal“). 

1.2 Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihrer Einbeziehung in den Vertrag wird hiermit widersprochen. 

1.3 Aufträge für entsprechende Anzeigen nimmt SPOBIS ausschließlich von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft an, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Unternehmer“).  

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
 
2.1 Der Kunde kann einen Auftrag über das Online-Formular im Portal erteilen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch SPOBIS zustande. Die Annahme erfolgt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens jedoch mit der Durchführung des Auftrags. 

2.2 Mit ihrer Einbeziehung (per „Opt in“) werden die vorliegenden AGB integraler Bestandteil des Vertrages betreffend die Veröffentlichung der Kundeninhalte durch SPOBIS mittels des Portals in der gebuchten Art und Weise („Vertragsleistungen“). Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 

2.3 Bevor der Kunde sein Angebot über das Online-Bestellformular an SPOBIS übermittelt, kann der Kunde mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „XXXX“ absendet. 

2.4 SPOBIS behält sich vor, Aufträge insgesamt oder Teile von Aufträgen wegen ihres Inhalts, der Herkunft, eines Verstoßes gegen Rechte Dritter oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Regelungen verstößt oder die Ausführung des Auftrags aus anderen Gründen für SPOBIS unzumutbar ist, z. B. wenn die Realisierung der Kundeninhalte technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist. 

2.5 Der Vertrag und die Darstellung der Kundeninhalte auf dem Portal enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Erklärung bedarf („Laufzeit“).
 
2.6 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung zu beenden oder die Kundeninhalte vorzeitig zu entfernen; dies hat keinen Einfluss auf eine etwaige Vergütungspflicht. 

2.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

2.8 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

3. Vergütung, Zusatzleistungen und Kosten
 
3.1 Soweit die Vertragsleistungen nicht ausdrücklich durch Angabe eines Preises als kostenpflichtig gekennzeichnet sind, erfolgt die Leistungserbringung unentgeltlich. 

3.2 Soweit gemäß Vertrag für die Vertragsleistungen eine Gegenleistung vereinbart wird („Vergütung“), ist diese mit Vertragsschluss zur Zahlung an SPOBIS fällig. Der Kunde erhält eine entsprechende Rechnung. 

3.3 Vertraglich geschuldet und mit der Vergütung abgegolten sind ausschließlich die Vertragsleistungen. Zusätzliche Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei Gestaltung von Kundeninhalten) sind nicht Gegenstand des Vertrages und ggf. nach Absprache gesondert vom Kunden zu vergüten. 

3.4 Sämtliche Kosten der Erstellung und Nutzung der Kundeninhalte bzw. der dabei verwendeten Vorlagen (z.B. Lizenzgebühren) trägt der Kunde. 

3.5 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 

3.6 Der Anspruch von SPOBIS auf die Vergütung wird durch die (ganz oder teilweise) Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen (z.B. durch verspätete Übermittlung der Kundeninhalte an SPOBIS, vgl. Ziffer 4.2 der AGB) durch den Kunden nicht berührt, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme beruht auf einem Umstand, den SPOBIS zu vertreten hat.  


4. Durchführungsbestimmungen, Pflichten des Kunden
 
4.1 Als Betreiberin des Portals bestimmt SPOBIS sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Portal im billigen Ermessen, insbesondere auch die Positionierung/Kategorie der Kundeninhalte auf dem Portal. SPOBIS ist frei, die Gestaltung und/oder Funktionalitäten des Portals jederzeit zu ändern. Sollte eine solche Anpassung wider Erwarten den Wert der Vertragsleistungen beeinträchtigen, wird die Vergütung adäquat reduziert, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine Kompensation durch Ersatzleistungen. Eine weitergehende Haftung seitens SPOBIS ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

4.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die Veröffentlichung der Kundeninhalte durch SPOBIS erst nach Erhalt sämtlicher erforderlicher Texte, Layouts und sonst erforderlicher Informationen binnen einer angemessenen Umsetzungsfrist erfolgen kann. Der Kunde stellt nach Vertragsschluss unaufgefordert sicher, dass SPOBIS die betreffenden Inhalte in dem von SPOBIS vorgegebenen digitalen Format erhält. SPOBIS haftet nicht für ungenutzte Vertragslaufzeit infolge verzögerter Bereitstellung durch den Kunden. 

4.3 Der Kunde ist für seine Kundeninhalte allein verantwortlich und stellt sicher, dass die Kundeninhalte den folgenden Anforderungen genügen:  


4.3.1 Kundeninhalte dürfen nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die AGB verstoßen.
4.3.2 Kundeninhalte dürfen keine Links zu Webseiten enthalten, die im Wettbewerb zu SPOBIS stehen. 
4.3.3 Kundeninhalte dürfen keine verdeckten, irrelevanten oder irreführenden Keywords enthalten. 
4.3.4 Kundeninhalte dürfen keine Werbung für Mitgliedschaften (z.B. in Clubs) und illegalen Strukturvertrieb enthalten. 
4.3.5 Kundeninhalte dürfen keine einem Job-Portal sachfremden Inhalte enthalten (z.B. Gewinnspiele, Veranstaltungshinweise, reine Werbeaktionen etc.). 
4.3.6 Stellenangebote müssen folgende Informationen enthalten: 
- vollständiger Firmenname (inklusive Rechtsformzusatz) und Adresse enthalten 
- aussagekräftige Beschreibung der ausgeschriebenen Tätigkeit samt Titel 
- Information, ob es sich um eine Anstellung Voll- oder Teilzeit handelt 
- Information, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Anstellung handelt 
- Ort der Arbeitsleistung 
- das vom Bewerber geforderte Profil 
- Name des zuständigen Ansprechpartners samt Kontaktdaten für Bewerbungen 
- deutlicher Hinweis, wenn es sich um eine selbständige bzw. freie Mitarbeit handelt 
4.3.7 Stellenangebote müssen sich jeweils auf eine (1) Stelle beziehen, Sammelangebote sind nicht zulässig (unzulässig ist z.B. „1 Junior Controller und 1 Senior Controller“). 


4.4 SPOBIS ist berechtigt, gegen Ziffer 4.3 dieser AGB verstoßende Kundeninhalte nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt, und der Kunde bleibt berechtigt, die verbleibende Vertragslaufzeit für Kundeninhalte zu nutzen, die der Ziffer 4.3 AGB genügen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, SPOBIS von sämtlichen Schäden auf erstes Anfordern freizustellen, die SPOBIS durch eine Verletzung von Ziffer 4.3 AGB entstehen, insbesondere sämtliche daraus resultierende Kosten tragen (inklusive Rechtsverteidigungskosten).
 
4.5 Der Kunde stellt sicher, dass aus seiner Sphäre keinerlei Störungen für den Betrieb des Portals resultieren, insbesondere dass die übermittelten Informationen/Datei frei von jeglicher Schadsoftware (z.B. Viren etc.) sind. 

4.6 SPOBIS ist frei, den Vertragsleistungen ähnliche und/oder entsprechende Dienste Dritten zu gewähren, gleich welcher Branche diese Dritten angehören. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt. 

4.7 SPOBIS ist berechtigt, die Kundeninhalte zur Optimierung der Darstellung (z.B. mobilfunkoptimiert) und /oder der Suchergebnisse (z.B. Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie) im erforderlichen Umfang anzupassen. 

4.8 SPOBIS ist zum Zwecke der Reichweitenoptimierung berechtigt, Kundeninhalte ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden auch auf weiteren von SPOBIS genutzten Spezial-Portalen für bestimmte Berufsgruppen zu veröffentlichen. 

4.9 Im Falle von Chiffreanzeigen leitet SPOBIS eingehende Bewerbungen ohne Prüfung des Inhalts an den Kunden weiter. 

4.10 Für Nachrichten des Kunden an Bewerber ist der Kunde allein verantwortlich und versichert, dass er SPOBIS unverzüglich die gesetzlich erforderlichen Nachrichten zur Übermittlung an Bewerber bereitstellen wird und dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Auf § 81 SGB IX (Begründungspflicht gegenüber Schwerbehinderten) wird hingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, SPOBIS von sämtlichen Schäden auf erstes Anfordern freizustellen, die SPOBIS durch eine Verletzung von Ziffer 4.10 der AGB entstehen, insbesondere sämtliche daraus resultierende Kosten tragen (inklusive Rechtsverteidigungskosten).    


5. Nutzungsrechte
Der Kunde räumt SPOBIS sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den Kundeninhalten ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Kundeninhalte ganz oder teilweise unter Verwendung sämtlicher digitaler oder analoger Übertragungs- und Abruftechniken sowie aller fester und mobiler Empfangsvorrichtungen und –mittel online zur Verfügung zu stellen. 

6. Vertraulichkeit, Referenzen und Datenschutz 

6.1 SPOBIS und der Kunde verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen bekannt werdenden vertraulichen Informationen („Vertrauliche Informationen“), insbesondere Vertragsinhalte, auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich zu behandeln. Informationen, die ohne den Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt, sind keine Vertraulichen Informationen. 

6.2 Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Zugang erhalten nur Mitarbeiter und Dritte, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen, vorausgesetzt, diese sind selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

6.3 SPOBIS darf den Kunden als Referenzkunden unter Verwendung des Unternehmensnamens und/oder -logos in angemessener Form benennen. 

6.4 Soweit SPOBIS personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.spobis.com/datenschutzerklaerung.  


7. Rechte im Zusammenhang mit dem Portal
 
7.1 Das Portal, inklusive sämtlicher Rechte daran, verbleiben im Verhältnis zum Kunden im ausschließlichen Eigentum der SPOBIS. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte im Zusammenhang mit dem Portal sowie die Datenbankrechte im Hinblick auf die Kundeninhalte. 

7.2 Soweit nicht zwischen SPOBIS und dem Kunden ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Datenbankrechte gemäß Ziffer 7.1. dieser AGB), verbleiben alle Kundeninhalte, inklusive aller daran bestehenden Rechte, im Eigentum des Kunden. 

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung) 

8.1 SPOBIS bemüht sich, den Zugang zu den veröffentlichten Kundeninhalten möglichst konstant entsprechend dem Stand der Technik verfügbar zu halten. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine stetige Verfügbarkeit technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von SPOBIS stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Nichtnutzbarkeit führen. 

8.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, modifiziert nach den Bestimmungen dieser Ziffer 8. 

8.3 SPOBIS haftet nicht für unwesentliche Beeinträchtigungen in der Umsetzung der Vertragsleistungen, z.B. kurzfristige Nichterreichbarkeit bzw. Funktionsstörungen des Portals oder der Kundeninhalte. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung wird SPOBIS die Beeinträchtigung unverzüglich beseitigen. 

8.4 Bei wesentlichen Beeinträchtigungen in der Umsetzung der Vertragsleistungen ist SPOBIS berechtigt, durch eine verlängerte Veröffentlichung der Kundeninhalte in mangelfreier Form nachzuerfüllen, es sei denn, eine Nacherfüllung ist dem Kunden unzumutbar. Nimmt SPOBIS die erneute/verlängerte Veröffentlichung nicht innerhalb einer ihr hierfür gesetzten angemessenen Frist vor oder schlägt diese Form der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Alle diesbezüglichen Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Recht des Kunden zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. 

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung der Kundeninhalte unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die Vertragsleistungen als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. 

8.6 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. 

8.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von SPOBIS nicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 9 ausgeschlossen oder beschränkt ist. 


9 Haftung
 
9.1 SPOBIS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, vorbehaltlich Ziffer 9.3 für Schäden nur in den folgenden Fällen in dem jeweils nachfolgend dargestellten Umfang: 
9.1.1 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. 
9.1.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), ist die Haftung von SPOBIS auf den typischen bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

9.2 SPOBIS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik. 

9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

9.4 Soweit die Haftung von SPOBIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

9.5 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die die Haftung nach dieser Ziffer beschränkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

9.6 Dem Kunden ist bewusst, dass die technische Lösung als Portal das Risiko unangemessener Veröffentlichungen birgt. SPOBIS bemüht sich, derartige Veröffentlichungen durch rechtlich und/oder technisch zu unterbinden. Ein umfassender präventiver Schutz ist nicht möglich; auf entsprechenden Hinweis wird SPOBIS unangemessene Inhalte indes unverzüglich entfernen. 

 


10. Schlussbestimmungen
 
10.1 SPOBIS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf verbundene Unternehmen der SPOBIS im Sinne der §§15 ff. AktG zu übertragen. Von der Übertragung ist der Kunde vorher schriftlich zu unterrichten. 

10.2 Die Rechte aus dem Vertrag sind für den Kunden nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Abtretung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SPOBIS. 

10.3 Der Kunde darf nur mit von SPOBIS unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu. 

10.4 Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SPOBIS an Dritte abtreten; auch die Nutzung der Vertragsleistungen für Inhalte Dritter bedarf der vorherigen Zustimmung von SPOBIS. 

10.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder per E-Mail. Individualabreden bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt. 

10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, haben diese AGB im übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. 

10.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von SPOBIS.